Dorferneuerung

Städtebauliche Sanierung in Mauschbach


Die Fragebögen zum Modernisierungsbedarf der Häuser wurden bereits ausgeteilt,

Die Ortsgemeinde Mauschbach strebt den Erlass einer städtebaulichen Sanierungssatzung an.

Hierzu ist eine Beurteilung des Modernisierungsbedarfs der bestehenden Wohngebäude wichtig.

Die persönliche Einschätzung der Eigentümer/innen und Mieter/innen wird daher in einem Fragebogen abgefragt, der in den kommenden Tagen an alle Haushalte verteilt wird.

Bitte unterstützen Sie die Ortsgemeinde in den Untersuchungen, in dem Sie den Fragebogen ausgefüllt innerhalb von 2 Wochen zurück leiten.


Vielen Dank für ihre Unterstützung.

gez. Neufang 1, Beigeordneter



Sanierungs-Fragebogen (PDF) hier herunterladen
Sanierungsgebiet 66500 Mauschbach




Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Download Infoblatt Privatberatung Mauschbach

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” besteht seit über 55 Jahren und ist eine der größten Bürgerbewegungen bundes- und landesweit. Alle drei Jahre zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Gemeinden aus, die sich mit einem herausragenden bürgerschaftlichen Engagement für die Weiterentwicklung ihrer Kommune einsetzen. Er trägt maßgeblich zu einer positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei.

Die Ermittlung des rheinland-pfälzischen Teilnehmers am Bundesentscheid erfolgt in einem dreistufigen Wettbewerb auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene.

Die Dorferneuerung stellt sich den Herausforderungen im ländlichen Raum. Sie bietet vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um unsere Dörfer nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Alle am Dorferneuerungsprozess Beteiligte, sei es bei der Beratung und Planung vor Ort oder bei der Arbeit in der Verwaltung, sind auf fachlich fundierte Informationen und praxistaugliche Konzepte angewiesen. Die Dorferneuerung führt in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz in regelmäßigen Zeitabständen Fachtagungen zu aktuellen und wichtigen Themen der Dorferneuerung durch. Die wesentlichen Ergebnisse, Eindrücke und Handlungsempfehlungen werden in Fachpublikationen zusammengefasst und den Dorferneuerungsinteressierten zur Verfügung gestellt.

Ansprechpersonen zur Dorferneuerung
Frau Kylius 06331 809 285  
Frau Fürst 06331 809 192   
von der Kreisverwaltung Südwestpfalz

Rheinpfalz vom 16. Oktober 2017
Pfälzischer Merkur vom 19. Oktober 2017

Die Verwaltungsvorschrift Dorferneuerung (VV-Dorf) vom 23.03.1993 in der Fassung vom 27.08.2010 regelt die Förderung kommunaler und privater Dorferneuerungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz.


 Die Zuwendungsvoraussetzungen sind in Nr. 4 festgelegt.
Die Überprüfung und Abstimmung gem. Nr. 4.2 vv-Dorf des uns vorliegenden Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Mauschbach hat ergeben, dass die Anerkennungsvoraussetzungen als Dorferneuerungsgemeinde
vorliegen und nun kommunale und private Förderanträge gestellt werden können.
 
Mit der Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde besteht für private Grundstückseigentümer bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuschüsse für die Durchführung privater Dorferneuerungsmaßnahmen zu erhalten.
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung zur Dorfmoderation am 18.10.2018 wurden die Einwohnerinnen und Einwohner über die Fördermöglichkeiten und die Verfahrensweise grundsätzlich informiert.

Damit Privatvorhaben auch im Sinne der Dorferneuerung umgesetzt und Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, ist eine fachliche Beratung und Betreuung der Eigentümer notwendig. Die Ortsgemeinde hat daher das Planungsbüro Wolf, Kaiserslautern  beauftragt, dass die Betreuung sowohl privater Maßnahmen als auch gemeindlicher Maßnahmen durchführt.

Die Ortsgemeinde übernimmt diese Beratungskosten, so dass für die Eigentümer keine Kosten entstehen.
Die Beratung und Betreuung umfasst jedoch nicht private Planungsleistungen, die Bauherren z.B. für Baugenehmigungsanträge etc. erbringen müssen. Auch besteht kein Zwang für die Eigentümer, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Vergütung der Beratungsleistungen erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Nach Erfahrungswerten in anderen Ortsgemeinden fallen für die Beratung eines Privatvorhabens durchschnittlich Kosten in Höhe von 300,00 bis 500,00 Euro an. Der Abruf der Beratungs- und Betreuungsleistungen erfolgt in jedem Einzelfall durch die Ortsgemeinde.


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